Sonderfonds Östliches Europa
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Leopold-Kretzenbacher-Stipendien

 

1. Studienstipendien

Der Schroubek Fonds Östliches Europa fördert den kulturwissenschaftlichen Nachwuchs durch die Gewährung von ein- bis zweisemestrigen Stipendien für das Studium eines kulturwissenschaftlichen Fachs (vor allem Volkskunde, Europäische Ethnologie, Jüdische Geschichte und Kultur, Kunstgeschichte) an Universitäten im östlichen Europa, vorzugsweise an Universitäten in Ostmittel- und Südosteuropa mit einer slawischen Unterrichtssprache.
Das Stipendium in Höhe von monatlich 500 € kann für maximal zehn Monate und ggf. mit einem Reisekostenzuschuss bis zu 500 € gewährt werden.

Voraussetzungen:

Nachgewiesene Kenntnisse der Sprache des gewählten Gastlandes (Zertifikat B1). Die Antragsberechtigung ist auf Studierende deutschsprachiger Universitäten und Hochschulen begrenzt. In Ausnahmefällen können auch Stipendien an Studierende und Postgraduierte aus dem östlichen Europa für die Universitäten München, Regensburg oder Leipzig gewährt werden. Dem Antrag müssen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Studienstipendien, ein CV, die Empfehlung eines Professors sowie ein Sprachzeugnis beigefügt sein. Zum Abschluss des Projekts ist ein Erfahrungsbericht einzureichen.

Antragstermine:

15. März und 15. September

 

2. Forschungs- und Qualifikationsstipendien

Der Schroubek Fonds Östliches Europa fördert Forschung durch die Unterstützung fortgeschrittener begabter Studierender und Nachwuchswissenschaftler:innen aus den Kulturwissenschaften. Möglich ist die Förderung von Master- und Dissertationsprojekten sowie von kleinen Forschungsprojekten, die sich räumlich auf das östliche Europa und inhaltlich auf die definierten Themenschwerpunkte des Fonds beziehen.

Voraussetzungen:

Antragsteller:innen müssen Studierende, Graduierte oder Postgraduierte in einem kulturwissenschaftlichen Fach (vorzugsweise Volkskunde, Europäische Ethnologie, Jüdische Geschichte und Kultur, Kunstgeschichte) an einer Universität im deutschen Sprachraum sein. Dem Antrag müssen ein vollständig ausgefüllter Antrag, ein CV, eine maximal fünfseitige Darstellung des geplanten Projekts, die Befürwortung durch zwei wissenschaftliche Betreuer:innen sowie Zeugnisse beigefügt sein. Im Falle der Bewilligung und Annahme des Stipendiums ist zum Abschluss des Projekts ein Bericht einzureichen.

Im einzelnen können gefördert werden:

2.1. Master-Projekte bis zu vier Monaten mit bis zu 500 € monatlich und ggf. einer Reisekostenpauschale in Höhe von bis zu 500 €. Die Stipendien sollen primär für Forschungsaufenthalte (Feld- und Archivforschungen u.ä.) vergeben werden, die der Anfertigung der Master-Arbeit dienen. Die Antragstellung ist nur bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres möglich.

Antragstermine: 15. März und 15. September

 

2.2. Dissertationsprojekte

Bevorzugt werden Nachwuchswissenschaftler:innen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dissertationsstipendien werden in zwei Formen vergeben:

a. Erststipendien bis zu max. 24 Monaten mit bis zu 1.050 € monatlich und ggf. einer Reisekostenpauschale in Höhe von bis zu 1.000 €.

b. Abschluss-Stipendien bis zu max. 12 Monaten mit bis zu 1.050 € monatlich, wobei die Gesamtdauer der Promotionsförderung 3 Jahre nicht überschreiten darf. Dem Antrag sind eine genaue Aufstellung der bisherigen Promotionsförderungen, ein detaillierter Arbeitsbericht mit Arbeitsplan sowie eine Befürwortung der beiden Betreuer:innen beizufügen.

Antragstermin: nur 15. September

 

2.3. Kleine Forschungsprojekte bis zu sechs Monaten mit bis zu 1.050 € monatlich und ggf. einer Reisekostenpauschale in Höhe von bis zu 500 €. Dem Antrag muss ein Arbeits- und Zeitplan beigefügt sein. Jährlich können bis zu drei Stipendien vergeben werden.

Antragstermine: 15. März und 15. September

Die Höhe der Stipendien kann der wirtschaftlichen Lage im Zielland und der allgemeinen Preisentwicklung in engem Rahmen angepasst werden.

Antragsformular für Dissertations-, Master- und Forschungsstipendien