Sonderfonds Östliches Europa
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Förderprogramme

Bewerbung um Förderung durch den Schroubek Fonds Östliches Europa. Zur Antragstellung sind die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:

  • Anträge müssen vollständig sein; sie sind als Datei (bitte in einer pdf-Datei!) UND als Ausdruck einzureichen.
  • Nur fristgerechte Anträge (E-Mail-Eingang bzw. Poststempel) werden berücksichtigt; nachgereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
  • Anträge sind in deutscher Sprache zu verfassen.
  • Vorlauffristen müssen eingehalten werden; nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.
  • Die formalen Vorgaben der Antragstellung müssen strikt beachtet werden.
  • Projektbeschreibungen dürfen 5 Seiten (Schrift 12 pt, 1,5 Abstand) nicht überschreiten.
  • Kostenpläne müssen nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
  • Tagungen können mit max. 5000 Euro gefördert werden.
  • Publikationen und Ausstellungen können mit max. 2500 Euro gefördert werden.
  • Über die Anträge entscheidet das Kuratorium des Schroubek Fonds zweimal im Jahr jeweils ca. zwei Monate nach den beiden Antragsterminen (15. März und 15. September).