Förderprogramme
Bewerbung um Förderung durch den Schroubek Fonds Östliches Europa. Zur Antragstellung sind die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:
- Anträge müssen vollständig sein; sie sind als Datei (bitte in einer pdf-Datei!) UND als Ausdruck einzureichen.
- Nur fristgerechte Anträge (E-Mail-Eingang bzw. Poststempel) werden berücksichtigt; nachgereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
- Anträge sind in deutscher Sprache zu verfassen.
- Vorlauffristen müssen eingehalten werden; nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.
- Die formalen Vorgaben der Antragstellung müssen strikt beachtet werden.
- Projektbeschreibungen dürfen 5 Seiten (Schrift 12 pt, 1,5 Abstand) nicht überschreiten.
- Kostenpläne müssen nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
- Tagungen können mit max. 5000 Euro gefördert werden.
- Publikationen und Ausstellungen können mit max. 2500 Euro gefördert werden.
- Über die Anträge entscheidet das Kuratorium des Schroubek Fonds zweimal im Jahr jeweils ca. zwei Monate nach den beiden Antragsterminen (15. März und 15. September).